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Legalisierung von Häusern und Gebäuden

Wir erstellen die Unterlagen für die Legalisierung von Häusern und Gebäuden in Kroatien und führen das Verfahren für Sie.

Illustration: Einfamilienhaus aus den frühen 2000er Jahren mit später angebautem eingeschossigem Anbau

Ein Gebäude, das auch auf dem Papier stimmt

Ein Gebäude, das auf dem Papier nicht in Ordnung ist, lässt sich schwer verkaufen, vererben, anschließen oder finanzieren. Für ein fertiges Gebäude gilt der Legalisierungsbescheid als Bau und Nutzungsgenehmigung.

Seit Mai 2026 ist die Legalisierung wieder möglich, ohne Antragsfrist. Legalisiert werden kann ein Gebäude, das auf der Luftbildaufnahme vom 21. Juni 2011 zu sehen ist. Der Antrag wird elektronisch über das System eDozvola gestellt.

Wir vermessen das Gebäude vor Ort, zeichnen den Bestand und sprechen mit der Behörde. Besonders hilfreich, wenn Sie im Ausland leben und ein Haus in Kroatien geerbt haben.

Was Sie bekommen

  • Prüfung der Möglichkeiten für Ihr Gebäude
  • Bestandsaufnahme und Erklärung des Statikers
  • Abstimmung mit dem Vermesser
  • Antrag über eDozvola und Kommunikation mit der Behörde
Angebot anfordern

Was benötigt wird

Die Liste unterscheidet sich je nach Gebäude, deshalb bestätigen wir sie nach der ersten Prüfung.

Was Sie uns senden

  • Katasternummer, Katastralgemeinde und Adresse des Gebäudes
  • Zugang zu allen Geschossen und Fassaden für die Vermessung
  • Alle Unterlagen, die Sie haben: alte Genehmigungen, Bescheide, einen früheren Antrag
  • Angaben zu Miteigentümern und wer welche Wohnung oder welchen Teil nutzt
  • Eine Vollmacht, damit wir den Antrag in Ihrem Namen stellen

Was wir vorbereiten

  • Prüfung, ob das Gebäude auf der Luftbildaufnahme vom 21. Juni 2011 zu sehen ist und die Lage es nicht ausschließt
  • Bestandsaufnahme mit Plänen, Fotos und den Angaben zur Berechnung der Gebühr
  • Erklärung eines zugelassenen Ingenieurs zur Standsicherheit
  • Vermessung durch einen Vermesser oder Auszug aus dem Katasterplan, wenn das Gebäude bereits eingetragen ist
  • Antrag über eDozvola und Begleitung bis zum Bescheid
  • Bei älteren Gebäuden Prüfung des anderen Wegs: Nutzungsgenehmigung für ein Gebäude, das vor dem 15. Februar 1968 gebaut wurde

So arbeiten wir

  1. bis 1 Woche

    Prüfung

    Wir sehen uns die Unterlagen an und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.

  2. 2–4 Wochen

    je nach Gebäudegröße

    Bestandsaufnahme

    Wir vermessen das Gebäude vor Ort und zeichnen den Bestand.

  3. Dauer hängt von der Behörde ab

    Verfahren

    Wir reichen den Antrag über eDozvola ein und führen das Verfahren bis zum Bescheid.

Richtwerte aus unserer Praxis, den genauen Termin nennen wir im Angebot.

Häufige Fragen

Kann jedes Gebäude legalisiert werden?

Nein. Erste Bedingung ist, dass das Gebäude auf der Luftbildaufnahme vom 21. Juni 2011 zu sehen ist; was später gebaut wurde, kann nicht legalisiert werden. Auch Lage und Raumplan spielen eine Rolle, deshalb beginnen wir immer mit einer Prüfung.

Die Frist für die Legalisierung endete 2018. Kann ich noch einen Antrag stellen?

Ja. Eine Gesetzesänderung vom Mai 2026 hat die Antragsfrist aufgehoben, Sie können also heute einen Antrag stellen. Die Grenze vom 21. Juni 2011 für den Bauzeitpunkt bleibt.

Was ist eine Bestandsaufnahme?

Pläne des Gebäudes, wie es tatsächlich steht, vor Ort aufgemessen. Sie werden für die Legalisierung gebraucht und wenn die Unterlagen an das Gebäude angepasst werden.

Ich habe ein Haus in Kroatien geerbt und lebe in Deutschland. Können Sie helfen?

Ja. Jemand muss uns Zugang zum Gebäude ermöglichen, den Rest erledigen wir aus der Ferne mit Ihnen.

Grundstück und eine Idee?

Schicken Sie uns die Katasternummer des Grundstücks und ein paar Sätze dazu, was Sie bauen möchten. Wir melden uns mit den ersten Schritten und einem unverbindlichen Angebot.

Wir antworten innerhalb eines Werktags. Schreiben Sie uns auch auf WhatsApp und Viber.