1. Liegt das Grundstück in der Bauzone
Die Bauzone ist der Teil des Gebiets, den der Raumplan für die Bebauung vorsieht. Außerhalb davon ist ein Einfamilienhaus in der Regel nicht möglich, egal wie das Grundstück beworben wird. Innerhalb der Zone legt der Plan auch die Nutzung fest, zum Beispiel Wohnen oder Mischgebiet.
Raumpläne lassen sich im öffentlichen Informationssystem der Raumplanung ansehen. Für das Grundstück können Sie außerdem eine Standortinformation beantragen: einen Auszug aller Bestimmungen der gültigen Pläne für dieses Grundstück. Wo noch kein Plan der neuen Generation gilt, stellt sie das zuständige Amt innerhalb von 15 Tagen aus.
Für die Prüfung senden Sie uns
- Die Katasternummer
- Die Katastralgemeinde
- Kurz, was Sie bauen möchten
Die Standortinformation ist keine Genehmigung. Darauf kann weder gebaut noch geplant werden, sie gibt nur wieder, was die Pläne für das Grundstück sagen.
2. Wie viel auf dem Grundstück gebaut werden darf
Für eine Bauzone legt der Plan fest, welcher Teil des Grundstücks bebaut sein darf und wie groß die Fläche aller Geschosse insgesamt sein darf. Dazu kommen die höchste Geschosszahl, die Höhe und oft Dachform und Dachneigung.
Diese beiden Kennzahlen, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, ergeben zusammen mit der Grundstücksgröße das größte Haus, das Sie bauen können, einschließlich Nebengebäuden wie einer Garage.
| Kennzahl | Was sie festlegt | Beispiel |
|---|---|---|
| kig | Bebaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche | 0,30 heißt höchstens 180 m² Grundfläche |
| kis | Bruttofläche aller Gebäude im Verhältnis zur Grundstücksfläche | 0,60 heißt höchstens 360 m² insgesamt |
Beispielwerte. Die echten Werte legt der Plan für Ihre Zone fest.
- Quelle · Verordnung über Raumpläne, Art. 4 ↗
3. Wie das Haus auf dem Grundstück steht
Der Plan legt die Bauweise fest: Ein freistehendes Haus hält zu allen Grenzen Abstand, eine Doppelhaushälfte steht mit einer Seite an der Grenze, ein Reihenhaus mit zwei. Er legt auch den Abstand zur Straße und zu den Nachbargrenzen fest.
Bei einem Haus mit bis zu zwei oberirdischen Geschossen darf der Abstand zu einer Grenze, zu der Fenster zeigen, nicht kleiner als 3 Meter sein, der örtliche Plan kann mehr verlangen. Aus diesen Abständen ergeben sich ungefähre Breite und Tiefe des Hauses. Bei einem schmalen Grundstück ist das oft entscheidend: Von 14 Metern Breite bleiben bei 3 Metern auf jeder Seite 8 Meter für das Haus.
Bauweise
- 01Freistehend: Abstand zu allen Grenzen, außer gegebenenfalls zur Straße
- 02Doppelhaushälfte: eine Seite an der Grenze
- 03Reihenhaus: zwei Seiten an den Grenzen
4. Hat das Grundstück Zufahrt und Anschlüsse
Ein Baugrundstück muss nach dem Raumplan Zugang zu einer Verkehrsfläche haben. Führt der einzige Weg über fremdes Land, klären Sie das vor dem Kauf, denn ohne Zufahrt gibt es keinen Bau.
Die Anschlüsse an Strom, Wasser und Abwasser bestätigen die Versorger über die Anschlussbedingungen, die der Planer vor dem Bauantrag einholt. Vor dem Kauf lohnt ein Blick, ob die Netze in der Straße liegen. Gibt es keine öffentliche Kanalisation, kann der Plan eine eigene Lösung zulassen, etwa eine Sammelgrube.
5. Stimmen Grundbuch und Kataster überein
In der öffentlichen Anwendung für Grundbuch und Kataster sehen Sie, wem das Grundstück gehört, ob es Miteigentümer gibt und ob es belastet ist, etwa mit einer Hypothek oder einem Wegerecht. Vergleichen Sie Form und Fläche im Kataster mit dem, was Sie vor Ort sehen.
Für die Baugenehmigung ist der Grundbuchauszug der Nachweis des rechtlichen Interesses. Stimmen Grundbuch und Kataster nicht überein, dauert die Bereinigung und kann das ganze Projekt verzögern. Das sollten Sie vor der Unterschrift wissen.
6. Ein schriftlicher Bericht vor dem Kauf
All das prüfen wir für Sie und senden innerhalb von drei Werktagen einen schriftlichen Bericht. Darin steht, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, wie groß das Haus sein kann, wie es auf dem Grundstück stehen kann und worauf Sie vor dem Kauf achten sollten.
Das erste Gespräch und ein erster Blick auf das Grundstück sind kostenlos. Die ausführliche Prüfung mit schriftlichem Bericht ist kostenpflichtig. Lassen Sie danach Ihr Haus oder Gebäude bei uns planen, ziehen wir den Betrag vom Planungshonorar ab.
Der Bericht umfasst
- 01Bauzone und Nutzung nach dem Raumplan
- 02Größte Hausfläche nach kig und kis, Geschosszahl, Höhe und Dach
- 03Bauweise, Grenzabstände und ungefähre Breite und Tiefe des Hauses
- 04Möglichkeiten für Nebengebäude
- 05Zufahrt, Grundbuch und Kataster und ob eine Vermessung nötig ist
Häufige Fragen zur Grundstücksprüfung
Kann ich selbst prüfen, was gebaut werden darf?
Das Grundsätzliche ja: die Pläne im öffentlichen Viewer und die Standortinformation. Die Bestimmungen gelten für eine ganze Zone und müssen auf das konkrete Grundstück angewendet werden. Genau das macht unsere Prüfung.
Der Verkäufer sagt, das Grundstück wird bald Bauland. Was dann?
Die Grenzen der Bauzone ändern sich nur durch eine Änderung des Raumplans, und deren Ergebnis kann niemand im Voraus versprechen. Bauland ist ein Grundstück erst, wenn der gültige Plan es so festlegt.
Brauche ich schon vor dem Kauf eine Vermessung?
Für die Planung ist eine Vermessung immer nötig. Ob sie schon vor dem Kauf sinnvoll ist, etwa bei einem schmalen Grundstück, auf dem jeder Meter zählt, steht in unserem Bericht.
Geht das, während ich in Deutschland lebe?
Ja. Wir brauchen Katasternummer und Katastralgemeinde, den Bericht senden wir innerhalb von drei Werktagen elektronisch.